Energieeinsparverordung

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Energieeinsparverordung – EnEV

Was ist die EnEV??
Durch das Energieeinsparungsgesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Mindestanforderung an Gebäuden und seinen Bauteilen festzulegen, um Energie einzusparen. Diese Mindestanforderungen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der aktuellen Fassung von 2009 definiert. Die EnEV 2009 ist seit dem 1. Oktober 2009 in Kraft.

 

Der Ursprung liegt in der ersten Ölkrise 1973. Erstmals wurde der Welt bewusst, dass die fossilen Energievorräte nicht unendlich verfügbar sein werden und neue Möglichkeiten der Energiegewinnung gesucht werden müssen. So wurde das Energieeinsparungsgesetz 1976 eingeführt. Mit fortschreitendem Klimawandel ist jedoch ein rascher Handlungsbedarf eingetreten, der sich durch weiter steigende Anforderungen der neuen EnEV 2009 in der energetischen Gebäudequalität auswirkt.

 

Dies bedeutet für den Bauherrn, dass er sich beim Neubau, aber auch bei Sanierungsvorhaben an den Vorgaben der geltenden Energieeinsparverordnung zu orientieren hat.

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Welche Mindestanforderungen müssen bei einer Bauteilsanierungen eingehalten werden?

Der Anhang 3 der EnEV schreibt in der Tabelle 1 Höchstwerte des Wärmedurchgangskoeffizenten (U-Wert) bei Bauteilsanierungen vor. Die Werte sind bei Maßnahmen, die mehr als 10 % der Bauteilfläche umfassen, einzuhalten.

 

Tabelle 1 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen:

Zeile

Bauteil

Wohngebäude und Zonen von Nichtwohngebäuden

mit Innentemperaturen

> 19°C

Zonen von

Nichtwohngebäuden

mit Innentemperaturen

von 12 bis < 19°C

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten

Umax1)

1

2

4

5

1

Außenwände

0,24 W/(m²·K)

0,35 W/(m²·K)

2 a

Außen liegende Fenster, Fenstertüren

1,30 W/(m²·K) 2)

1,90 W/(m²·K) 2)

2 b

Dachflächenfenster

1,40 W/(m²·K) 2)

1,90 W/(m²·K) 2)

2 c

Verglasungen

1,10 W/(m²·K) 3)

keine Anforderung

2 d

Vorhangfassaden

1,50 W/(m²·K) 4)

1,90 W/(m²·K) 4)

2 e

Glasdächer

2,00 W/(m²·K) 3)

2,70 W/(m²·K) 3)

3 a

Außen liegende Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Sonderverglasungen

2,00 W/(m²·K) 2)

2,80 W/(m²·K) 2)

3 b

Sonderverglasungen

1,60 W/(m²·K) 3)

keine Anforderung

3 c

Vorhangfassaden mit Sonderverglasungen

2,30 W/(m²·K) 4)

3,00 W/(m²·K) 4)

4 a

Decken, Dächer und Dachschrägen

0,24 W/(m²·K)

0,35 W/(m²·K)

4 b

Flachdächer

0,20 W/(m²·K)

0,35 W/(m²·K)

5 a

Decken und Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich

0,30 W/(m²·K)

keine Anforderung

5 b

Fußbodenaufbauten

0,50 W/(m²·K)

keine Anforderung

5 c

Decken nach unten an Außenluft

0,24 W/(m²·K)

0,35 W/(m²·K)

1) Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils unter Berücksichtigung der neuen und der vorhandenen Bauteilschichten; für die Berechnung opaker Bauteile ist DIN EN ISO 6946 : 1996-11 zu verwenden.

 

2) Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters; der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.

 

3) Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung; der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus europäischen technischen Zulassungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.

 

4)Wärmedurchgangskoeffizient der Vorhangfassade; er ist nach anerkannten Regeln der Technik zu ermitteln.

 

Der U-Wert gibt die Energiemenge an, die in einer bestimmten Zeit durch eine Fläche von 1 m² fließt, während der Temperaturunterschied der Luft auf beiden Seiten eines Bauteils 1 Kelvin oder 1 Grad Celsius beträgt. Dieser Wert wird als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet.

 

Beispiel: Für ein zu sanierendes Steildach mit einem Sparrenanteil von 15% (bezogen auf die Dachfläche) liegt der Höchstwert nach Zeile 4a bei 0,24 W/m²K. Die mindestens einzubauende Dammstoffdicke beträgt also 20 cm mit einer Wärmeleitzahl von 0,035m²K/W. Bei einem Flachdach nach Zeile 4b und einem Mindestwärmedurchgangs-koeffizenten von 0,20 W/m²K wird eine Mindestdämmstoffdicke von 18 cm ( WLZ 035) gefordert.

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Die aktuelle Energieeinsparverordnung finden Sie unter:

http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2009/index.html

 

Weitere Information zur Notwendigkeit des Energiesparens finden Sie:

http://www.klima-sucht-schutz.de/energiesparen/energiespar-filme/energiespar-aktion.html

http://www.co2online.de/